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AG Karlsruhe, 01.04.2005 - 3 IN 703/04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Entlassung eines Gläubigerausschussmitgliedes nach Verletzung seiner Geheimhaltungspflichten und Schweigepflichten aufgrund der Weitergabe von Informationen an einen Kanzleikollegen; Beurteilung des wichtigen Grundes für die Entlassung eines Gläubigerausschussmitgliedes ...
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 15.05.2003 - IX ZB 448/02
Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde gegen die Entlassung eines Mitgliedes des …
Auszug aus AG Karlsruhe, 01.04.2005 - 3 IN 703/04
Insoweit hält das Gericht auch die Begünstigung einzelner Gläubiger für gegeben, welche ebenfalls eine schwere Pflichtverletzung darstellen kann und die Entlassung aus dem Amt nach § 70 Satz 1 InsO zu rechtfertigen vermag (BGH, ZInsO 2003, 560 ).
- LG Karlsruhe, 05.02.2009 - 11 T 140/08
Herbeiführung eines massiven Vertrauensverlustes durch Weitergabe von …
Die sofortige Beschwerde des Beteiligten zu 2 gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Karlsruhe vom 01.04.2005 - 3 IN 703/04 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen. - LG Karlsruhe, 02.08.2005 - 11 T 172/05
Einsetzung eines Rechtsanwalts in einen vorläufigen Gläubigerschutz im …
Die Beschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts Karlsruhe vom 01.04.2005 - Az. 3 IN 703/04 (G 2) E wird zurückgewiesen.